Wie bereits in der Vergangenheit werden ausnahmslos schriftliche Beantragungen der Landesskiverbands-Geschäftsstellen zur Erteilung eines FIS-Codes bearbeitet. Die Beantragungen sind direkt an den zuständigen Sportlichen Leiter oder Referenten zu senden.
Im Rahmen der Beantragung bzw. Eintragung müssen für jede/n Sportler:in ausnahmslos folgende Unterlagen als Kopien bei der Beantragung beigelegt werden:
Nachweis einer entsprechenden Versicherung, sofern nicht die ÖSV-UNIQA Versicherung (Talent & Sicher) gewählt wurde. DECKUNGSBESTÄTIGUNG, anhand der bereitgestellten Muster-Deckungsbestätigung.
Ab der Saison 2023/24 ist die Vorlage der NADA Anti-Doping Lizenz Voraussetzung und muss gemeinsam mit allen anderen Unterlagen übermittelt werden. Das Anti-Doping-Handbuch der NADA gibt eine genaue Anleitung, wie die Lizenz erworben werden kann.
Ab der nächsten Saison ist für alle Sportler:innen, die heuer einen FIS-Code beantragt haben, nur noch ein Auffrischungs-Kurs erforderlich
Nachweis einer entsprechenden Versicherung, sofern nicht die ÖSV-UNIQA Versicherung (Talent & Sicher) gewählt wurde. DECKUNGSBESTÄTIGUNG, anhand der bereitgestellten Muster-Deckungsbestätigung.
Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft (Kopie gültiger Reisepass oder Personalausweis)
Kopie der unterzeichneten Lizenzerklärung
Kopie der unterzeichneten letztgültigen/aktuellen FIS Athletenerklärung zur Eintragung beim Internationalen Skiverband (FIS)
Ab der Saison 2023/24 ist die Vorlage der NADA Anti-Doping Lizenz Voraussetzung und muss gemeinsam mit allen anderen Unterlagen übermittelt werden. Das Anti-Doping-Handbuch der NADA gibt eine genaue Anleitung, wie die Lizenz erworben werden kann.
Ab der nächsten Saison ist für alle Sportler:innen, die heuer einen FIS-Code bekommen haben, nur noch eine Auffrischung erforderlich.